Barrierefreiheitserklärung
Als Parkettcenter Baines sind wir bemüht, unsere Website https://parkett-baines.de für alle Menschen barrierefrei zugänglich zu machen. Die Barrierefreiheit dieser Website richtet sich nach den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der europäischen Norm EN 301 549, die auf den internationalen Richtlinien WCAG 2.1 (Stufe AA) basiert.
Stand der Barrierefreiheit
Diese Website ist teilweise barrierefrei. Wir setzen um:
- Semantische HTML-Struktur mit durchgängiger Hierarchie der Überschriften
- Ein Werkzeug für Barrierefreiheits-Einstellungen (unten links): Schriftgröße vergrößern, Schwarz-Weiß-Kontrast, Links unterstreichen und Animationen reduzieren
- Bedienbarkeit per Tastatur mit sichtbarem Fokus, einschließlich eines Sprunglinks zum Inhalt
- Alternativtexte für Bilder und Hinweise zur Video-Wiedergabe bei reduzierter Bewegung
- Ausreichende Farbkontraste der Standarddarstellung
Bekannte, nicht barrierefreie Inhalte
- Ein Teil der Fotos aus unserem Google-Unternehmensprofil trägt nur generische Beschreibungen, da die Bildinhalte extern eingespielt werden.
- Das Hintergrundvideo auf der Startseite ist dekorativ und ohne Untertitel; es kann über die Barrierefreiheits-Einstellungen („Animationen reduzieren“) vollständig ausgeblendet werden.
- Eingebettete Kartendienste (Google Maps) und verlinkte Google-Bewertungen liegen außerhalb unserer Kontrolle.
Wir arbeiten kontinuierlich daran, verbleibende Barrieren zu beseitigen. Gefundene Mängel können Sie uns jederzeit über das Feedback unten melden.
Feedback und Kontakt
Wenn Ihnen Barrieren auf dieser Website auffallen, melden Sie sich bitte an uns. Wir beschreiben Ihnen die betroffenen Inhalte per E-Mail oder Telefon und bemühen uns, Ihre Anfrage binnen zwei Wochen zu beantworten:
Parkettcenter Baines
Wambeler Strasse 25–27, 44145 Dortmund
E-Mail: info@baines-parkettcenter.de
Telefon: 0231 824330
Durchsetzungsverfahren
Das BFSG sieht für private Unternehmen kein Schlichtungsverfahren vor. Wenn wir Ihre Rückmeldung nicht zufriedenstellend beantworten, können Sie sich an die für die Durchsetzung des BFSG zuständige Marktaufsichtsbehörde Ihres Bundeslandes wenden; daneben bleiben die allgemeinen gerichtlichen Wege unberührt.
Stand der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 8. Oktober 2026 erstellt und wird regelmäßig überprüft. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
